Bund bringt Gesetz über neue Aufgaben für VIFG ein

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Aufgabenerweiterung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) verabschieden. Die bundeseigene Gesellschaft soll ab 2016 nicht nur die Finanzströme aus der Lkw-Maut zwischen Bund und den Länderauftragsverwaltungen abwickeln, sondern auch die der konventionellen Haushaltsmittel und perspektivisch die der Pkw-Maut. Damit wird die bisher zweigleisige Mittelbewirtschaftung sowohl für den Bund als auch für die Länder vereinfacht. Bisher liefen rund 50 Prozent der Straßenbaumittel über das Finanzmanagementsystem (FMS) der VIFG, der Rest über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren).

Dem FMS wird darüber hinaus nachgesagt, dass es leistungsfähiger ist als das HKR und künftige Anforderungen aus einer echten Anlagenbuchhaltung erfüllen kann. Der Einmalaufwand für die Umstellung bei der VIFG wird im Referentenentwurf mit 600.000 EUR veranschlagt, der jährliche Mehraufwand mit 400.000 EUR.

Den Grundsatzbeschluss für die Aufgabenerweiterung hatte der Bundestag mit breiter Zustimmung im Zuge der Etatberatungen für 2015 gefasst. (roe)

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